LAOS
Jahresbericht 2005

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004

Amtliche Bezeichnung: Demokratische Volksrepublik Laos

Staatsoberhaupt: Khamtay Siphandone
Regierungschef: Bounyang Vorachit
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet



Im Berichtszeitraum kam es erneut zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Das laotische Militär weitete seine Offensiven gegen vornehmlich aus Angehörigen der Volksgruppe der Hmong bestehende Rebellengruppen aus. Berichte über Folterungen und mindestens zwei Todesfälle in Haft gaben Anlass zur Kritik an den Haftbedingungen und warfen ein schlechtes Licht auf das Justizwesen. Mindestens vier gewaltlose politische Gefangene blieben inhaftiert. Zwar fällten Gerichte Todesurteile, es gab aber keine Meldungen über Hinrichtungen. Insbesondere evangelische Christen unterlagen in ihrem Recht auf freie Religionsausübung zunehmenden Einschränkungen.

Hintergrundinformationen
Bei der Regierung waren gewisse Bemühungen um eine transparentere Menschenrechtspolitik und eine verstärkte Zusammenarbeit mit der internationalen Staatengemeinschaft zu erkennen. Ausländische Journalisten besuchten erneut ohne Genehmigung der Behörden Stützpunkte von Hmong-Rebellen, sodass die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf diesen Konflikt fokussiert blieb.
Laos nahm in der Region eine aktivere politische Rolle ein. So war das Land 2004 erstmals an den Asien-Europa-Treffen (ASEM) beteiligt und übernahm turnusmäßig den Vorsitz im Verband Südostasiatischer Staaten (ASEAN) und der Mekong-Kommission, deren Sekretariat im Juli in die laotische Hauptstadt Vientiane verlegt wurde.
Die Ratifikation der Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stand weiterhin aus, obwohl die laotische Regierung bereits im Jahr 2000 beide Pakte unterzeichnet hatte.

Konflikt mit Angehörigen der Volksgruppe der Hmong
Der interne bewaffnete Konflikt mit vornehmlich aus Angehörigen der Volksgruppe der Hmong bestehenden Rebellengruppen hielt unvermindert an. Heimliche Besuche ausländischer Reporter bei einigen dieser Rebellengruppen offenbarten deren mangelnden Zugang zu Lebensmitteln und Medikamenten. Laut Berichten vom Mai wurden vier Mädchen und ein Junge im Alter von 13 bis 16 Jahren von Angehörigen des Militärs verstümmelt und getötet. Die Mädchen sollen zuvor vergewaltigt worden sein. Die Behörden bestritten in diesem Zusammenhang vehement den Vorwurf, Kriegsverbrechen begangen zu haben, und bezeichneten Beweismittel, darunter Videoaufnahmen, als Fälschungen. Eine unbekannte Zahl von Rebellen »ergab« sich dem Vernehmen nach im Laufe des Berichtsjahres zusammen mit ihren Familien. Die Behörden verweigerten nach wie vor der internationalen Staatengemeinschaft und somit auch UN-Hilfsorganisationen den Zugang zu den Personen, die sich »ergeben« haben sollen, sowie zu den Konfliktregionen. Im Laufe des Jahres flüchteten einige wenige der von dem Konflikt betroffenen Menschen ins benachbarte Thailand.
Thao Moua und Pa Fue Khang, die im Juni 2003 zu zwölf beziehungsweise 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden waren, weil sie Journalisten bei der Berichterstattung über den Konflikt unterstützt hatten, wurden in das Samkhe-Gefängnis in Vientiane verlegt. Nach vorliegenden Meldungen mussten sie dort zusammen mit anderen Mitinsassen schwere körperliche Arbeiten verrichten, die nicht zu bewältigen waren, was harte Strafen nach sich zog. Va Char Yang, der ursprünglich gemeinsam mit ihnen festgenommen worden war, aber später aus dem Polizeigewahrsam hatte entkommen können, flüchtete außer Landes und wurde vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) umgesiedelt. Er berichtete, während der Haft in Laos brutal misshandelt worden zu sein.

Politische Gefangene und Haftbedingungen
Die 63-jährigen gewaltlosen politischen Gefangenen Feng Sakchittaphong und Latsami Khamphoui, zwei ehemalige Regierungsbeamte, die für einen friedlichen politischen Wandel eingetreten waren, kamen im Oktober nach Ablauf ihrer 14-jährigen Haftstrafen frei. Beide Männer durften im Dezember nach Frankreich ausreisen, wo ein Teil ihrer Familien lebte und wo sie sich in medizinische Behandlung begaben.
Im Berichtsjahr wurde bekannt, dass Khamphouvieng Sisaath im September 2001 infolge der ihm von Gefängniswärtern auferlegten Strafmaßnahmen in der Haft gestorben war. Er gehörte zu einer Gruppe von fünf Mitgliedern der Laotischen Studentenbewegung für Demokratie, die im Oktober 1999 bei dem Versuch festgenommen worden waren, in der Hauptstadt Vientiane eine friedliche Demonstration abzuhalten. Der Gefangene war dem Vernehmen nach mit ausgestreckten Händen und Füßen gefesselt und mehrere Stunden lang am Boden liegend der prallen Sonne ausgesetzt worden. Er starb an einem Hitzschlag. Zwei weitere Angehörige der Gruppe – Thongpaseuth Keuakoun und Seng-Aloun Phengphanh –, deren Inhaftierung von offizieller Seite bestätigt worden war, befanden sich weiterhin im Samkhe-Gefängnis, wo sie Haftstrafen wegen Landesverrats verbüßten. Die Behörden bestritten hingegen nach wie vor die Inhaftierung von Bouavanh Chanhmanivong und Keochay, die Berichten zufolge ebenfalls 1999 zusammen mit den anderen Gruppenmitgliedern festgenommen worden sein sollen. Über die Länge der gegen die Gefangenen verhängten Freiheitsstrafen herrschte Ungewissheit.
Sing Chanthakoummane und Pangtong Chokbengboun blieben im Straflager Nr. 7 inhaftiert. Sie waren 1975 festgenommen und 17 Jahre lang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren »zur Umerziehung« in Haft gehalten worden, bevor man sie 1992 in einem unfairen Prozess zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilte. Vermutlich handelte es sich bei ihnen um die letzten beiden Gefangenen, die sich seit dem Ende des Bürgerkriegs und der Gründung der Demokratischen Volksrepublik Laos noch in Haft befanden.
Eine Gruppe von 16 Laoten wurde im Juli von Thailand in ihre Heimat ausgewiesen. Die Männer, Angehörige einer Oppositionsgruppe, waren an einem bewaffneten Überfall in der Provinz Champassak im Jahr 2000 beteiligt gewesen. Im Oktober hat man sie in Laos vor Gericht gestellt und schuldig gesprochen. Ihr Haftort war nicht bekannt, was Anlass zur Sorge um ihren Gesundheitszustand und ihre Behandlung durch die Behörden gab.
Afrikanische Häftlinge im Phonthong-Gefängnis in Vientiane waren rassistischen Übergriffen und besonders harter Behandlung durch das Wachpersonal ausgesetzt. Im Land gab es keine diplomatischen Vertretungen afrikanischer Staaten, die ihnen konsularischen Beistand hätten leisten können.
Neuesten Informationen zufolge haben Vollzugsbeamte den aus Liberia stammenden Ibrahim Kalin im Oktober 2002 nach einem Streit mit einem Mithäftling im Phonthong-Gefängnis derart brutal geschlagen, dass er zwei Tage später in ein Krankenhaus eingewiesen wurde und dort seinen Verletzungen erlag.

Das Recht auf freie Religionsausübung
Es wurden zahlreiche Fälle religiös motivierter Repressionsmaßnahmen gegen evangelische Christen gemeldet. So sollen unter anderem mehrere Personen inhaftiert oder an Holzstäbe angekettet worden sein, weil sie ihrem Glauben nicht abschwören wollten. Die meisten dieser Berichte stammten aus ländlichen Bezirken. Ihre Zahl und die Übereinstimmung in den Aussagen deuteten darauf hin, dass die in den vergangenen Jahren zu beobachtende Lockerung der Haltung der Regierung in Bezug auf die Religionsfreiheit nicht für das ganze Land galt.

Todesstrafe
Gegen mindestens sieben Personen, darunter eine Frau, wurde im Berichtsjahr wegen Drogenvergehen die Todesstrafe verhängt. Über die Gesamtzahl der zum Tode verurteilten Gefangenen lagen keine Informationen vor. Eine Reihe von Straftatbeständen konnte nach wie vor mit dem Tode bestraft werden, wenngleich – soweit bekannt – seit über elf Jahren keine Hinrichtungen mehr stattgefunden haben.
Der Ghanaer Mohammed Abubakari wurde im August wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt. Er soll zwar von einem ortsansässigen Anwalt vertreten worden sein, aber keine Unterstützung von diplomatischen Vertretern seines Heimatlandes erhalten haben.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Das von der Weltbank unterstützte Staudammprojekt Nam Theun 2 kam seiner Realisierung näher, nachdem Frankreich als Großinvestor dafür gewonnen werden konnte. Das Bauvorhaben zog jedoch weiterhin internationale Kritik von Umweltschutz- und Menschenrechtsgruppen auf sich. Zu den Kritikpunkten gehörten die geplante Umsiedlung von 6000 Personen aus der Gegend des künftigen Stausees und die möglichen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von etwa 40000 Menschen am Unterlauf des Flusses.
Aufgrund der angeblich hohen Sterblichkeitsrate im Hochland führte die Regierung Umsiedlungsprogramme in die Tiefebene durch. Zu dem umstrittenen Programm gehörten auch Bestrebungen, den Anbau von Schlafmohn zu unterbinden, der Berichten zufolge 2004 beträchtlich zurückgegangen ist, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der grundlegenden Gesundheitsversorgung und des Bildungsangebots für die im Hochland lebenden Menschen.

Eingeschränkter Zugang zum Land für Menschenrechtsorganisationen
Im Februar besuchten zum ersten Mal Vertreter von amnesty international Laos und führten Gespräche mit Beamten des Außen- und Justizministeriums. Der Zugang zum Land blieb aber für alle Menschenrechtsorganisationen stark eingeschränkt, was die Sammlung unabhängiger und unparteiischer Informationen über die Menschenrechtslage erschwerte.

Berichte von amnesty international
Laos: Mass surrender of ethnic minority rebels and their families (ai-Index: ASA 26/001/2004)
Laos: Military atrocities against Hmong children are war crimes (ai-Index: ASA 26/004/2004)



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