Zwangsräumung Chong Chruoy
AI-Index: ASA 23/009/2007
Datum: 22.11.2007
ZWANGSRÄUMUNG
Kambodscha:
132 Familien aus dem Dorf Chong Chruoy
Am 2. November 2007 umstellten 300 Angehörige der Sicherheitskräfte um 3 Uhr morgens das Dorf Chong Chruoy, einen östlichen Vorort Phnom Penhs. Innerhalb weniger Stunden wurden die Unterkünfte der 132 dort lebenden Familien von ihnen zwangsgeräumt. Mithilfe von Baggern und Leiharbeitern riss man die Häuser ab und planierte das Dorf am Ufer des Mekong. Einige Grundstücke wurden Berichten zufolge während des Abrisses geplündert und MenschenrechtlerInnen sowie JournalistInnen wurde es nicht gestattet, die Räumung zu beobachten. Zudem konfiszierte man die Kamera eines dort anwesenden Parlamentariers der Opposition.
Die Dorfbewohner wurden auf ein Stück Land im Dorf Trapeang Anchanh im Bezirk Dangkor zwangsumgesiedelt, wo ihnen zurzeit weder angemessene Unterkünfte noch Nahrung oder sauberes Wasser zur Verfügung stehen. amnesty international vorliegenden Informationen zufolge hat man den Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohnern dort zwar ein Stück Land, aber weder Notunterkünfte noch Baumaterial zur Verfügung gestellt. Ein stellvertretender Gouverneur von Phnom Penh soll jedoch am 3. November 2007 erklärt haben, dass jede Familie ein zinsloses, über fünf Jahre laufendes Darlehen erhalten würde, um ein Haus bauen zu können. Bisher ist dies aber nicht geschehen.
In diesem Gebiet in Trapeang Anchanh in etwa 20 Kilometer Entfernung zu Phnom Penh sind in den vergangenen zwei Jahren bereits mehrmals von Zwangsräumungen Betroffene angesiedelt worden. Das von Überflutungen bedrohte Gebiet besitzt keinerlei Infrastruktur wie Hütten, Elektrizität, sauberes Wasser, sanitäre Anlagen, ärztliche Versorgung oder Schulen. Die Entfernung zur Stadt macht es den Zwangsgeräumten außerdem schwer, weiter ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Bisher haben die Dorfbewohner Chong Chruoys, von denen viele ihr Eigentum und ihre Habseligkeiten verloren haben, keinerlei Unterstützung der Behörden erhalten. Stattdessen haben Nichtregierungsorganisationen vor Ort Notfallhilfe geleistet und Nahrung und Zelte bereitgestellt.
Viele der Familien wohnten schon seit Mitte der 1990er Jahre in Chong Chruoy, das zur Gemeinde Chruoy Changva im Bezirk Russey Keo von Phnom Penh gehört, und verfügten über Personalausweise, Wählerregistrierung, Familienstammbücher und andere Dokumente, die ihren Wohnsitz dort bestätigten. Am 30. August 2007 stellte die Bezirksbehörde, die dazu nicht befugt ist, einen Räumungsbefehl mit einer Frist von fünf Tagen aus. In der Räumungsanordnung soll es als Begründung für die Räumung heißen: „um einen Mangel an Ordnung in der Gesellschaft zu beseitigen; um Umwelt, sanitäre Anlagen und Volksgesundheit zu schützen und die Schönheit der Gemeinde zu fördern“.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und weiterer internationaler Menschenrechtsabkommen wie beispielsweise dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche die Zwangsräumung und damit einhergehende Menschenrechtsverletzungen verbieten, darf Kambodscha keine Zwangsräumungen vornehmen und ist verpflichtet, die Bevölkerung vor Zwangsräumungen zu schützen.
Unter Zwangsräumungen versteht man Räumungen, die ohne hinreichende Avisierung und Konsultation der Betroffenen, ohne rechtliche Schutzmaßnahmen und ohne die Zusicherung einer adäquaten alternativen Unterbringung vorgenommen werden. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen hat Zwangsräumungen folgendermaßen definiert: „vorübergehende oder dauerhafte Entfernung von Individuen, Familien oder Gemeinden aus ihren Häusern, von ihrem Land oder aus ihrer Nachbarschaft gegen ihren Willen, ohne dass sie Zugang zu angemessenen gesetzlichen oder anderen Schutzmaßnahmen haben. Das Verbot von Zwangsräumungen bezieht sich nicht auf legale Räumungsaktionen, die mit einem vertretbaren Maß an staatlicher Gewalt in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes [und internationalen Menschenrechtsstandards] durchgeführt werden.“
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat Zwangsräumungen als schweren Verstoß gegen eine Reihe von Menschenrechten definiert, darunter das Recht auf angemessene Unterbringung, wie es in Artikel 11(1) des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert ist.
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