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Zwangsräumung Kantuot

AI-Index: ASA 23/010/2007
Datum: 22.11.2007

ZWANGSRÄUMUNGEN / EXZESSIVE GEWALTANWENDUNG

Kambodscha:

40 Familien in der Gemeinde Kantuot, Provinz Preah Vihear

Zwölf Personen während einer Zwangsräumung festgenommen

getötet:

Frau Toeun Chheng, 29 Jahre

Herr Oeun Eng, 31 Jahre

Am 15. November 2007 erschossen Sicherheitskräfte bei einer Zwangsräumung in der abgelegenen nördlichen Provinz Preah Vihear zwei Personen. Von den 317 vertriebenen Familien haben etwa 40 fast all ihren Besitz verloren und hausen nun ohne Unterkunft, Nahrung oder Wasser am Rand einer Straße in der Nähe ihres Dorfes. Zwölf Personen wurden während der Räumung festgenommen und werden in der Hauptstadt Phnom Penh festgehalten. Es ist nicht bekannt, wessen man sie beschuldigt. Die 317 Familien wurden von einem nicht genutzten Gebiet vertrieben, auf dem sie sich kürzlich niedergelassen hatten. Die Räumung wurde von über 200 bewaffneten Polizisten, Militärpolizisten und Soldaten durchgeführt, die Häuser und Habseligkeiten ohne Vorwarnung zerstörten.

Toeun Chheng wurde aus unmittelbarer Nähe in die Brust geschossen, als sie versuchte, während der Räumung ihre vier Kinder zu schützen. Sie starb später in einer Klinik. Nach amnesty international vorliegenden Informationen wurde das andere Opfer, Oeun Eng, während der Räumung erschossen. AugenzeugInnen teilten örtlichen Menschenrechtsorganisationen mit, dass die Sicherheitskräfte ohne Vorwarnung das Feuer gegen diese Gruppe sehr armer Familien eröffneten. Berichten zufolge sollen mindestens sechs weitere Vertriebene verletzt worden sein; fünf durch Schüsse und eine Person durch Schläge. Zwei von ihnen sind schwer verletzt und werden zurzeit in einem Provinzkrankenhaus behandelt.

Die Behörden haben während der Räumung mindestens zwölf Personen festgenommen, zwei von ihnen wurden trotz ihrer Verletzungen von einer Klinik in Polizeigewahrsam überführt. Drei weitere Personen sollen am 14. November 2007 festgenommen worden sein. Die 15 Personen sind in das 400 Kilometer entfernte Prey Sar-Gefängnis in der Hauptstadt Phnom Penh gebracht worden. Es ist nicht bekannt, ob Anklage gegen sie erhoben wurde und auch nicht, ob die zwei Verletzten medizinische Versorgung erhalten. Die meisten vertriebenen Familien haben inzwischen die Provinz verlassen, doch 40 Familien leben seither entlang einer Straße. Sie haben weder Notunterkünfte noch Nahrung oder Wasser und sind schutzlos, was in dieser entlegenen Gegend Anlass zu großer Besorgnis gibt.

Internationale Menschrechtsabkommen verlangen, dass Räumungen lediglich als letztmögliches Mittel in Betracht gezogen werden und auch erst nach hinreichender vorheriger Ankündigung und Konsultation der Betroffenen durchgeführt werden. In diesem Fall soll die Räumung unter Verstoß gegen eine Vereinbarung zwischen den örtlichen Behörden und der Gemeinde stattgefunden haben, in der festgehalten worden war, dass die Familien vorübergehend auf dem Land bleiben könnten, bis eine passende Lösung gefunden wäre. Zu dieser Vereinbarung war es am 9. November 2007 nach einer Pattsituation zwischen den Dorfbewohnern und den Behörden gekommen, nachdem die Polizei nachts versucht hatte, zwei führende Gemeindemitglieder festzunehmen. Am 11. November 2007 hatte der Bezirksgouverneur zwei nur vage beschriebene alternative Gebiete zur Besiedlung angeboten, doch die Gemeindesprecher hatten es abgelehnt umzuziehen, ohne genauere Informationen über die Gebiete zu erhalten, wie zum Beispiel die genaue Lage des Gebiets und die Versicherung, dass sie dort sauberes Wasser, Schulen für die Kinder und weitere grundlegende Infrastruktur vorfinden. Vier Tage danach und ohne vorherige Ankündigung zeigten Sicherheitskräfte einen Bescheid der Provinzverwaltung, in dem stand, dass die Gemeinde das Gebiet verlassen müsse. Die Sicherheitskräfte führten die Räumung unverzüglich durch.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und weiterer internationaler Menschenrechtsabkommen wie beispielsweise dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche die Zwangsräumung und damit einhergehende Menschenrechtsverletzungen verbieten, darf Kambodscha keine Zwangsräumungen vornehmen und ist verpflichtet, die Bevölkerung vor Zwangsräumungen zu schützen.

Unter Zwangsräumungen versteht man Räumungen, die ohne hinreichende Avisierung und Konsultation der Betroffenen, ohne rechtliche Schutzmaßnahmen und ohne die Zusicherung einer adäquaten alternativen Unterbringung vorgenommen werden. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen hat Zwangsräumungen folgendermaßen definiert: „vorübergehende oder dauerhafte Entfernung von Individuen, Familien oder Gemeinden aus ihren Häusern, von ihrem Land oder aus ihrer Nachbarschaft gegen ihren Willen, ohne dass sie Zugang zu angemessenen gesetzlichen oder anderen Schutzmaßnahmen haben. Das Verbot von Zwangsräumungen bezieht sich nicht auf legale Räumungsaktionen, die mit einem vertretbaren Maß an staatlicher Gewalt und in Einklang mit internationalen Menschenrechtsabkommen durchgeführt werden.

Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat Zwangsräumungen als schweren Verstoß gegen eine Reihe von Menschenrechten definiert, darunter das Recht auf angemessene Unterbringung, wie es in Artikel 11(1) des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert ist.